2.2.5 Katastrophenhilfegesetz Salzburg
Begriffe
Als Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein durch elementare oder technische Vorgänge ausgelöstes Ereignis zu verstehen, dessen Folgen in großem Umfang Menschen oder Sachen gefährden. Die Katastrophenpolizei umfasst alle Maßnahmen, die der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen dienen (Katastrophenhilfe) sowie die in diesem Gesetz geregelte Vorsorge für Katastrophenfälle. Die Abwehr einer Katastrophe ist die Verhinderung ihres drohenden Eintrittes, die Bekämpfung einer Katastrophe besteht in der Verhinderung der Ausweitung und in der Beschränkung der unmittelbaren in großem Umfang Menschen oder Sachen treffenden Auswirkungen einer bereits eingetretenen Katastrophe.