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Dokument-ID: 1183205
4.1 Inhalt der Informationspflicht
Wie der Informationspflicht aufgrund eines Antrags nun genau nachzukommen ist, findet sich in den §§ 7 bis 10 IFG.
Der Aufbau des Gesetzes gibt folgende thematische Gliederung in dieser Frage vor: