Neu
Dokument-ID: 1183199
3.1 Informationen von allgemeinem Interesse
Definition und Beispiele
Bevor auf die proaktive Informationspflicht näher eingegangen werden kann, ist zunächst der Begriff der „Informationen von allgemeinem Interesse“ zu klären. Aufbauend auf der soeben genannten allgemeinen Definition der „Information“ in § 2 Abs 1 IFG, definiert § 2 Abs 2 IFG „Informationen von allgemeinem Interesse“ als solche Informationen,