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Neu Dokument-ID: 1182842

Titus Kahr | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Vorbemerkungen

Die Mitglieder des Gemeinderates (in Vorarlberg und in Salzburg Gemeindevertretung bzw in einzelnen Städten, wie Bregenz, Dornbirn etc, Stadtvertretung genannt) werden von den Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde nach den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt. Die Grundsätze des Wahlrechts in Österreich sind dabei im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt.

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