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Dokument-ID: 1182922
3.7 Umlaufbeschlüsse
Eine Beschlussfassung abseits von Gemeinderatssitzungen vor Ort ist prinzipiell nicht zulässig. Dadurch wird sichergestellt, dass Gemeinderatsmitglieder sich umfassend beraten und Informationen einholen können. Das gestaltet sich typischerweise leichter in einer strukturierten Sitzung vor Ort.