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Dokument-ID: 1182998
1.2.6 Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz 2012
Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012 gilt für öffentliche Veranstaltungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind. Öffentlich sind dabei alle Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind oder allgemein beworben werden.