Neu
Dokument-ID: 1183036
4.1 Haftungsthemen im Zusammenhang mit Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Für die Gemeinde selbst stellen sich je nach gewählter Rechtsform Haftungsthemen; ergänzend ist eine allfällige Haftung des Bürgermeisters als Vertreter des Tochterunternehmens der Gemeinde zu prüfen.