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Dokument-ID: 1183197
2 Zum Begriff der Information
Der zentrale Begriff der neuen Regelungen ist jener der „Information“; insofern hat eine Vereinheitlichung der Terminologie stattgefunden, die zu begrüßen ist. Die alte Rechtslage sprach von ausschließlich aus der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen (Amtsverschwiegenheit) bzw von (Auskünften über) Angelegenheiten des jeweiligen Wirkungsbereiches (Auskunftspflicht).