7.3 Rechtsschutz bei rechtswidriger Informationserteilung
Die bisherigen Ausführungen betrafen Rechtsschutzregelungen für den Fall der rechtswidrigen Informationsverweigerung bzw der unrichtigen Informationserteilung. MaW: Auf Fälle der rechtswidrigen Informationserteilung (die Information hätte nicht erteilt werden dürfen, weil dem zB der Geheimhaltungsgrund des Datenschutzgrundrechtes entgegensteht) wurde noch nicht eingegangen. Zu prüfen ist daher in einem weiteren Schritt, ob die behandelten Rechtsschutzregelungen (§ 11 IFG und AHG) auch für die zuletzt genannten Fälle nutzbar sind bzw welche sonst bestehen.