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Neu Dokument-ID: 1182985

Johannes Sykora | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.3 NÖ Veranstaltungsgesetz

Das NÖ Veranstaltungsgesetz gilt für öffentliche Veranstaltungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind. Öffentlich sind dabei alle Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind.

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