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Dokument-ID: 1183204
4 Informationspflicht aufgrund eines Antrags iSd Art 22a Abs 2 B-VG
Die Informations(erteilungs)pflicht aufgrund eines entsprechenden Antrags ist in Art 22a Abs 2 B-VG verfassungsgesetzlich grundgelegt und einfachgesetzlich näher ausgeführt in den §§ 7 bis 12 IFG (bzw in dessen dritten Abschnitt).