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Neu Dokument-ID: 1182992

Johannes Sykora | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.2 Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010

Das Kärntner Veranstaltungsgesetz gilt für öffentliche Veranstaltungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind. Öffentlich sind dabei alle Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind oder allgemein beworben werden.

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