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Dokument-ID: 1182997
1.2.5 Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997
Das Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 gilt für öffentliche Veranstaltungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind. Öffentlich sind dabei alle Veranstaltungen, die allgemein zugänglich, zum Vergnügen oder zur Erbauung der Teilnehmer bestimmte Darbietungen und Einrichtungen sind.