3.2 Öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen
Gemeinderatssitzungen sind prinzipiell öffentlich. Das bedeutet, dass alle Interessierten vor Ort teilnehmen können. Einem Grundgedanken der Demokratie Rechnung tragend, wird durch Art 117 Abs 4 B-VG normiert, dass die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich sind. In manchen größeren Städten (wie der Stadt Salzburg) werden Gemeinderatssitzungen sogar live übertragen. Weder verbieten die Gemeindeordnungen eine solche Liveübertragung, noch schreiben sie eine solche explizit vor.