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Dokument-ID: 1182940
3 Sonstige zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen
Einleitung
Durch öffentliche Äußerungen können natürlich auch andere Rechtsgüter als die Ehre oder der wirtschaftliche Ruf verletzt werden, insbesondere die Privatsphäre. In der Folge sollen daher zum Überblick Bestimmungen vorgestellt werden, die sich vornehmlich mit dem Schutz anderer Rechtsgüter befassen.