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Neu Dokument-ID: 1182924

Gabriela Kaiser | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Ausschüsse

Vorbemerkungen

Grundsätzlich sind Organ- oder Amtswalter auch jene natürlichen Personen die Mitglieder eines Ausschusses sind. Da der eigene Wirkungsbereich einer Gemeinde thematisch sehr vielfältig ist und deshalb nicht immer alle Ideen im Plenum des Gemeinderates besprochen werden können, sehen die Gemeindeordnungen vor, Ausschüsse für gewisse Themenbereiche zu bilden. Dabei kann unterschieden werden zwischen Ausschüssen, denen ein eigenständiges Beschlussrecht zukommt und Ausschüssen, die lediglich der Beratung und der Vorbereitung von Anträgen dienen. Teilweise sehen die Gemeindeordnungen vor, dass Beschlusskompetenzen des Gemeinderats mittels Verordnung auf Ausschüsse übertragen werden können. Welche Gemeinderatsausschüsse eingerichtet werden, entscheidet der Gemeinderat.

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