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Dokument-ID: 1183206
4.2 Rechtsschutz bei Nichtgewährung des Zugangs zur Information
§ 11 IFG normiert hinsichtlich der Informationspflicht aufgrund eines Antrags iSd Art 22a Abs 2 B-VG ein Rechtsschutzinstrumentarium bei Nichtgewährung des Zugangs zur gem § 7 IFG begehrten Information.