1 Vertragsabschlüsse für und im Namen der Gemeinde
Allgemein
Die Gemeinde ist eine juristische Person und besitzt als solche eigene Rechtspersönlichkeit. Damit die Gemeinde beim Abschluss von Verträgen agieren kann, benötigt sie einen Vertreter. Wer die Gemeinde rechtsgültig vertreten darf und in welchen Schranken dies zu erfolgen hat, regeln grundsätzlich die Gemeindeordnungen (aber auch zB Satzungen) der jeweiligen Bundesländer. Sie legen fest, welche Geschäfte der Bürgermeister ohne weitere Voraussetzungen abschließen darf und bei welchen Verträgen die Zustimmung des Gemeinderates oder des Gemeindevorstandes notwendig ist.