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Neu Dokument-ID: 1106888

Gernot Hobel | Muster | Checkliste

2.1 Inbetriebnahme einer Videoüberwachun

Zusammengefasst ergibt sich im Gemeindebereich folgende Vorgehensweise, um einen datenschutzkonformen Betrieb zu gewährleisten:

  • Abklärung mit Techniker, dass nur die zu überwachende Einrichtung und weitere maximal 50 cm des umliegenden öffentlichen Raumes von der Bildaufnahme umfasst sind.
  • Durchführung und Ausformulierung der Datenschutzfolgenabschätzung sofern diese notwendig ist.
  • Anhand der Datenschutzfolgenabschätzung IT-Konzept für die Videoüberwachung entwerfen (wer hat Zugang zu den Aufnahmen, wie werden diese verschlüsselt, wie werden die Aufnahmen [automatisch] gelöscht etc).
  • Beschlussfassung im zuständigen Organ (idR Gemeinderat) über die Installation einer Videoüberwachung.
  • Anbringen der Hinweistafel inkl Datenschutzerklärung.
  • Installation und Inbetriebnahme der Videoanlage.
  • Laufende Protokollierung, Kontrolle und Löschung.

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