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Neu Dokument-ID: 1187299

Andreas Wostri - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6.9 Berechtigung zur Erhebung einer Revision

Wer gegen ein Erkenntnis bzw einen Beschluss eines Verwaltungsgerichtes Revision erheben kann, ergibt sich nicht aus dem VwGG, sondern unmittelbar aus dem B-VG.

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