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Dokument-ID: 844983
3.1.5 Rechtsmittelvoraussetzungen
Rechtsmittel haben besonderen formellen und inhaltlichen Voraussetzungen zu entsprechen.
In formaler Hinsicht haben Rechtsmittel im Zivilrecht den allgemeinen Schriftsatzerfordernissen nach §§ 75 ff ZPO zu entsprechen, darüberhinausgehend aber weiteren besonderen Voraussetzungen: