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Dokument-ID: 845123
3.6 Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage (§ 529 ZPO)
Allgemeines
Die Nichtigkeitsklage und die Wiederaufnahmsklage sind Rechtsmittelklagen, also Rechtsbehelfe, welche die Rechtskraft zivilgerichtlicher Entscheidungen durchbrechen. Von ihrer Natur her sind Rechtsmittelklagen prozessuale Gestaltungsklagen, die darauf abzielen, dass die angefochtene gerichtliche Entscheidung mit Wirkung ex tunc für unwirksam erklärt und eine neuerliche Entscheidung in der Hauptsache gefällt wird.