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Dokument-ID: 780188
4.5.5 Prozessuale Nichtigkeitsgründe im Geschworenenverfahren
Für das Geschworenenverfahren benennt § 345 Abs 1 Z 1 bis 10a StPO die in diesem Kapitel näher dargestellten prozessualen Nichtigkeitsgründe. Sie resultieren aus der Verletzung von für die Urteilsfindung bedeutsamen Verfahrensvorschriften, deren Beachtung die StPO vorsieht.