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Neu Dokument-ID: 1125063

Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Einreichung des Antrags

Anträge dürfen lediglich durch den postalischen Weg, nicht etwa durch Telefon oder elektronische Korrespondenz gemacht werden. Auch eine persönliche Antragsstellung beim Gerichtshof in Straßburg ist unmöglich. Eine Übermittlung via Fax ist nicht ausreichend, kann aber zusätzlich zur postalischen Einsendung gemacht werden. Auch im weiteren Verfahrensablauf müssen jegliche Informationen, die vor Gericht in Betracht gezogen werden sollen, in Schriftform eingereicht werden. Die Verfahren vor Gericht finden ausschließlich schriftlich statt.

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