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Neu Dokument-ID: 869413

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7 Rechtsmittelanträge

Der Angeklagte beantragt,

  1. im einzel- und bezirksgerichtlichen Verfahren der Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe (im schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahren: der Nichtigkeitsbeschwerde) stattzugeben, das Urteil erster Instanz aufzuheben und
    1. die Strafsache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zu verweisen (bei den Nichtigkeitsgründen Z 1 bis Z 5a, Z 8)
    2. demselben Gericht aufzutragen, sich der Verhandlung und Entscheidung zu unterziehen (bei den Nichtigkeitsgründen Z 6 und Z 7)
    3. den Angeklagten freizusprechen (bei Nichtigkeitsgrund Z 9)
    4. das Urteil im Sinne des Antrags abzuändern und die Strafe neu zu bemessen (bei den Nichtigkeitsgründen Z 10, Z 11 und Z 8)
    5. die Strafsache an das zuständige Gericht mit dem Auftrag zu verweisen, nach den Bestimmungen der Diversion vorzugehen (bei Nichtigkeitsgrund Z 10a)
  2. im Sinne der Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld das Beweisverfahren zu wiederholen und im Sinne des Antrags zu ergänzen
  3. in Stattgebung der Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe,
    1. die vom Erstgericht ausgesprochene Strafe angemessen zu mildern oder
    2. die vom Erstgericht ausgesprochene Strafe herabzusetzen
  4. die Entscheidung über die Ansprüche des Privatbeteiligten aufzuheben und ihn auf den Zivilrechtsweg zu verweisen

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