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Neu Dokument-ID: 898911

Andreas Wostri | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6.35 Erkenntnis des VwGH

Mit dem Erkenntnis ist entweder die Revision als unbegründet abzuweisen, das angefochtene Erkenntnis oder der angefochtene Beschluss aufzuheben oder in der Sache selbst zu entscheiden.

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