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Dokument-ID: 1118408
5.9 Berufung wegen des Ausspruches über die privatrechtlichen Ansprüche
Mit dem angefochtenen Urteil wurde dem Einschreiter der Ersatz des dem Privatbeteiligten Dr. N.N. durch Betrug entstandenen Schadens in Höhe eines Betrages von EUR 35.000,– gem § 369 StPO aufgetragen.