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Dokument-ID: 1187297
4.6.7 Elektronische Einbringung/Elektronischer Rechtsverkehr
Schriftsätze können auch im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) wirksam eingebracht werden (§ 72 Abs 1 VwGG). Die nähere Vorgangsweise für die elektronische Einbringung von Schriftsätzen wird in der VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung (VwGH-EVV) geregelt.