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Dokument-ID: 980896
2 Skizze zum Instanzenzug
- Urteile des Bezirksgerichtes werden mit Berufung (wegen Nichtigkeit und/oder Schuld und/oder Strafe) bekämpft. Das zuständige Berufungsgericht ist das Landesgericht. Es entscheidet in einem Drei-Richter-Senat.
- Urteile des Einzelrichters des Landesgerichtes werden mit Berufung (wegen Nichtigkeit und/oder Schuld und/oder Strafe) bekämpft. Das zuständige Berufungsgericht ist das Oberlandesgericht.
- Urteile des Landesgerichts als Schöffengericht werden mit Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH und mit Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das OLG bekämpft.
- Urteile des Landesgerichts als Geschworenengericht werden mit Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH und mit Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das OLG bekämpft.