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Dokument-ID: 823041
1 Fristen
Die Fristen, insbesondere deren Berechnung, sind in den §§ 32 und 33 AVG geregelt. Diese beziehen sich jedoch nur auf verfahrensrechtliche Fristen. Ebenso gelangt das Europäische Übereinkommen über die Berechnung von Fristen, BGBl Nr 254/1983, zur Anwendung.