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Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Welche Fälle sind vor dem EGMR zulässig?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein internationaler Gerichtshof, der ausschließlich für Beschwerden von Personen, Personengruppen und nichtstaatlichen Organisationen zuständig ist. Diese Gruppen können Ansprüche einhergehend aus Verletzungen der Rechte, die ihnen die Europäische Menschenrechtskonvention verleiht, geltend machen. Diese Rechte sind in der EMRK selbst und in den (nur von einigen Staaten ratifizierten) Zusatzprotokollen 1, 4, 6, 7, 12 und 13 zu finden.

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