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Dokument-ID: 741470
4.5.1 Einteilung der Nichtigkeitsgründe
Die Nichtigkeitsbeschwerde ermöglicht dem Angeklagten und/oder dem Staatsanwalt die Anfechtung eines kollegialgerichtlichen Urteils wegen Vorliegens materieller und/oder formeller Fehler. Sie ist im Verfahren vor dem Schöffengericht in § 281 Abs 1 StPO und im Geschworenengerichtsverfahren in § 345 Abs 1 StPO mit taxativ aufgezählten Gründen geregelt.