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Dokument-ID: 845865
2.1 Instanzenzug im Zivilprozess
Obwohl der Instanzenzug (grundsätzlich) nur dreistufig ist, bestehen in der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit (grundsätzlich) vier verschiedene Gerichtstypen (vgl §§ 1 ff JN), nämlich: