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Dokument-ID: 1013756
2 Bezüge von Gemeindemandataren
Die Bezüge von Gemeindemandataren oder Mitgliedern der Ortsvertretung zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Hinweis:
Werden Gemeindemandatare zu Körperschaften öffentlichen Rechts entsendet (zB Abwasserverband) und erhalten sie für ihre Tätigkeit bei der Körperschaft öffentlichen Rechts Bezüge oder Entschädigungen, so handelt es sich dabei sonstige Einkünfte gem § 29 Z 4 EStG.