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Dokument-ID: 1004754
5.2 Unechte befreite Umsätze
Hinsichtlich der unecht steuerbefreiten Umsätze sind im Zusammenhang mit Gemeinden jene unecht steuerbefreiten Umsätze hervorzuheben, bei denen die Steuerbefreiung davon abhängt, dass sie von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Institutionen iSd § 34 BAO erbracht werden.