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Dokument-ID: 1004557
2.6 Ermittlung der Bemessungsgrundlagen bei Neuvermögen im betrieblichen Bereich
Im betrieblichen Bereich ist als Bemessungsgrundlage die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den steuerlichen Buchwerten heranzuziehen.
Die erzielten Einkünfte sind um die für die Mitteilung oder Selbstberechnung gem § 30c EStG 1988 anfallenden Kosten und um anlässlich der Veräußerung entstehende Minderbeträge aus Vorsteuerberichtigungen gem § 6 Z 12 EStG 1988 zu vermindern (§ 4 Abs 3a Z 2 EStG 1988).