© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1013727

Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.11.3 Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung

Auf der Rechnung sind der Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, anzugeben. Werden Lieferungen oder sonstige Leistungen abschnittsweise abgerechnet (Sammelrechnungen), so genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes. Bei Sammelrechnungen darf der Abrechnungszeitraum einen Kalendermonat nicht übersteigen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Steuerrecht für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop