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Dokument-ID: 1004493
4 Steuerbefreiungen
Für BgA als unbeschränkt steuerpflichtiges Steuersubjekt kommen die allgemeinen Befreiungs- und Begünstigungsbestimmungen des KStG zur Anwendung. In § 5 KStG sind die Steuerbefreiungen geregelt, die für BgA von Bedeutung sein können. Es handelt sich dabei insbesondere um