Neu
Dokument-ID: 1004635
2.1 Ort und Zeitpunkt einer Lieferung
Vom Zeitpunkt der Lieferung hängt zunächst der Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuerschuld ab (§ 19). Außerdem sind Zeitpunkt und Ort der Lieferung insofern miteinander verbunden, als § 3 Abs 7 festlegt, dass die Lieferung prinzipiell dort ausgeführt wird, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.