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Dokument-ID: 1004559
2.7 Ermittlung der Bemessungsgrundlagen bei Altvermögen im betrieblichen Bereich
Wird ein Grundstück durch einen nicht rechnungslegungspflichtigen Betrieb gewerblicher Art veräußert, liegt Altvermögen nur bei Grund und Boden vor, der zum 31.12.2012 nicht steuerhängig war. Grund und Boden, der danach angeschafft wurde, ist Neuvermögen.