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Dokument-ID: 1004788
7.3 Rechnung bei Voraus- oder Anzahlungen
Grundsätzlich entsteht bei Sollbesteuerung die Steuerschuld gem § 19 Abs 1 UStG mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Für Anzahlungen entsteht die Steuerschuld bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist (sog Mindest-Istbesteuerung).