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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5 Veranstaltungen (72-Stunden-Regel)

Gemeinden unterliegen mit ihren Veranstaltungen, die gem § 5 Abs 12 KStG von der KöSt befreit sind, nicht der Umsatzsteuer. Voraussetzung hierfür ist, dass:

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