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FORUM Media (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Gemeindevertreter und Sozialversicherung

Sozialversicherungspflicht

Bürgermeister und Gemeindemandatare sind nach dem Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) in der Kranken- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die Bürgermeister haben darüber hinaus – mit wenigen Ausnahmen – einen Pflichtbeitrag zur Pensionsversicherung zu entrichten und erhalten daraus resultierend eine eigene Pensionsleistung, die sog „Bürgermeisterpension“. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind von der Gemeinde im Rahmen der Lohnverrechnung zu ermitteln und abzuführen.

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