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Dokument-ID: 1004489
3.6 Versorgungsbetriebe
Grundsätzlich ist jeder einzelne BgA Steuersubjekt und ein Ausgleich von Gewinnen und Verlusten zwischen verschiedenen BgA kommt nicht in Betracht. § 2 Abs 3 KStG sieht für Versorgungsbetriebe eine Ausnahme vor. Versorgungsbetriebe sind nach der taxativen Aufzählung in § 2 Abs 3 KStG BgA einer KöR, die die Bevölkerung mit