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Dokument-ID: 1004935
8.9 Steuerweiterleitung bei Eigenverbrauch
Erbringt ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung die einen Eigenverbrauch gem § 3 Abs 2 und § 3a Abs 1a UStG 1994 darstellt, so darf er die für den Eigenverbrauch geschuldete Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen und der Leistungsempfänger darf unter den allgemeinen Voraussetzungen diese als Vorsteuer abziehen.