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Dokument-ID: 900182
1.5 Fremdwährungsumrechnung
Werden Beträge in fremder Währung erstmals in der Buchhaltung erfasst − dies geschieht regelmäßig im Rahmen der laufenden Buchungstätigkeit (Ersterfassung) − so sind diese mit dem aktuellen Stichtagskurs in Euro umzurechnen. Dabei ist der jeweilige Referenzkurs, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht wird, heranzuziehen.