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Dokument-ID: 1004627
1.2 Land- und Forstwirtschaft
Gemeinden sind hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. Inwieweit sie von der Pauschalierung des § 22 UStG Gebrauch machen können, hängt davon ab, ob sie die in § 22 UStG vorgesehenen Schwellenwerte nicht überschreiten.