Neu
Dokument-ID: 1004813
7.7 Rechnungen in besonderen Fällen
Rechnungslegung in den Fällen des Übergangs der Steuerschuld
Auch bei Reverse-Charge-Umsätzen ist der leistende Unternehmer verpflichtet eine Rechnung auszustellen, die die Rechnungsmerkmale des § 11 Abs 1 aufweist. Allerdings hat die Rechnung statt des Steuerausweises die Anmerkung zu enthalten, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Eine genaue Zitierung der gesetzlichen Bestimmung ist nicht notwendig.