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Neu Dokument-ID: 1004475

Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Persönliche Steuerpflicht

Für die Körperschaftsteuer ist zunächst zu hinterfragen, wer überhaupt der Körperschaftsteuer unterliegt (persönliche Steuerpflicht) und was die Körperschaft zu versteuern hat (sachliche Steuerpflicht). Die persönliche Steuerpflicht wird in den §§ 1–6 KStG geregelt und knüpft unmittelbar an das Zivilrecht an, weil Körperschaften als juristische Personen über eigene Rechtspersönlichkeiten verfügen. Wie das Einkommensteuergesetz unterscheidet das KStG zwischen unbeschränkter und beschränkter persönlicher Steuerpflicht. Für die persönliche Steuerpflicht bildet § 1 KStG den Grundtatbestand.

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