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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.9 Fahrausweis als Rechnung

Fahrausweise gelten als Rechnungen, wenn sie die folgenden Bestandteile enthalten:

  • Name und Anschrift des Beförderungsunternehmens
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
  • Steuersatz
  • Ausstellungsdatum

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